Da ist das Ding! Aber einfach wars nicht, denn die Leuchtweitenregelung, ja die Leuchtweitenregelung. Was alles über eine Sondergenehmigung über den TÜV geregelt schien, erwies sich als Stolperstein auf der Zulassungsstelle. Technisch steht der Golf super da, läuft, bremst und leuchtet einwandfrei. Frau A. aus K. gab sich mit dem nicht zufrieden, sie wollte das mit der Leuchtweitenregelung genau wissen und bot die Stirn. Für spanische Fahrzeuge wurde keine Leuchtweitenregelung verbaut, die gabs jedoch auf dem deutschen Markt, da soll der Golf eben wieder hin. Möchte man diese nachrüsten, müsste ein neuer Kabelbaum her. Das haben auch schon viele weitere bemerkt und sich die nötigen Dokumente und Eintragungen beschafft um dies zu umgehen. Zum Glück konnten wir sehr gut mit dem TÜV zusammenarbeiten, der die gute Dame von der Rechtmäßigkeit überzeugte. Es waren trotzdem 2 spannenden, nervige Besuche und zahlreiche Telefonate nötig um siegreich die Zulassungsstelle zu verlassen.
Wir wünschen Dani nun viel Freude mit seinem Fahrzeug und pannenfreie Fahrt auf zahlreichen Kilometern im Oldtimergeschäft.